Allgemeine Bedingungen

1. Die Monheimer Kulturwerke organisieren den 3. Odesa Internationalen Violinwettbewerb (im Folgenden „Wettbewerb“ genannt) im Zeitraum vom 17. bis 24. August 2025.

2. Aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine kann der Wettbewerb nicht in Odesa (Ukraine) stattfinden und wird deshalb in Monheim am Rhein (Deutschland) durchgeführt.

3. Die Wettbewerbsorganisation verurteilt den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine aufs Schärfste und geht davon aus, dass alle angemeldeten TeilnehmerInnen diese Ansicht zu teilen.

4. Durch die Anmeldung zum Wettbewerb erklären sich alle TeilnehmerInnen mit diesen Regularien einverstanden.

5. Wenn berechtigte Gründe für den Verdacht bestehen, dass ein/e Teilnehmer/-in die Regularien nicht einhält, kann das Wettbewerbs-Komitee den/die Teilnehmer/-in vom Wettbewerb ausschließen.

Teilnahmebedingungen

1. Der Wettbewerb steht allen ViolinistInnen offen, die ein professionelles Leistungsniveau vertreten und zwischen 18 und 30 Jahre alt sind (die am 17. August 2025 mindestens 18 Jahre alt sind und am 24. August 2025 noch nicht das 31. Lebensjahr vollendet haben).

2. PreisträgerInnen des 1. Preises früherer Wettbewerbe dürfen an diesem Wettbewerb nicht teilnehmen.

Anmeldung

1. Die Anmeldung erfolgt ab 1. April 2025 über www.muv.ac

2. BewerberInnen, die am Wettbewerb teilnehmen möchten, haben bis spätestens 25. Mai 2025 ein Anmeldeformular mit allen erforderlichen Dokumenten, Videoaufnahmen für die Vorrunde und eine nicht erstattungsfähige Anmeldegebühr von €100 einzureichen.

3. Die formelle Bestätigung erfolgt automatisch, sobald das vollständige Anmeldeformular eingereicht wurde. Die BewerberInnen erhalten eine E-Mail, die die formelle Bestätigung ihrer Anmeldung enthält.

4. Sollte ein/e Bewerber/-in technische Probleme während der Anmeldung haben oder keine Bestätigung der Anmeldung erhalten, muss diejenige/ derjenige das Wettbewerbssekretariat so schnell wie möglich per E-Mail an info@odesacompetition.com über das Problem informieren.

PianistInnen und Orchester

1. Die TeilnehmerInnen können mit den von der Wettbewerbsorganisation gestellten PianistInnen spielen und haben maximal zwei Stunden Probezeit vor der zweiten Runde.

2. Die TeilnehmerInnen können auch auf eigene Kosten eine/n eigene/n Pianistin/-en mitbringen.

3. Alle FinalistInnen werden eine Probe mit dem Orchester haben.

4. Die Probendauer der TeilnehmerInnen mit dem Orchester wird proportional zur Dauer des ausgewählten Konzerts aufgeteilt.

Jury

1. Die Jury besteht aus international renommierten MusikerInnen.

2. Mitglieder der Jury dürfen nicht für eine/n Kandidatin/-en ihre Stimme abgeben, mit der/dem sie eine enge Beziehung haben oder hatten (familiär oder privat) oder die/der ihr/e SchülerIn ist oder war.

3. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Juryvorsitzes den Ausschlag.

4. Es ist untersagt, während des Wettbewerbs Kontakt mit einem Mitglied der Jury zu haben. Nach der Bekanntgabe der Ergebnisse können diejenigen, die sich nicht für die nächste Runde qualifiziert haben, die Jury um Kommentare bitten.

5. Die Jury behält sich das Recht vor, nicht alle Preise zu vergeben, kann jedoch Preise zwischen den TeilnehmerInnen aufteilen (außer dem ersten Preis).

6. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und unanfechtbar.

Medienrechte

1. Die Organisatoren des Wettbewerbs halten sich folgende Rechte vor: das Bild der Teilnehmenden in Materialien, die sich auf die KandidatInnen beziehen (einschließlich Artikel und Rezensionen in den sozialen Medien), zu veröffentlichen; die Aufnahmen der Wettbewerbsdarbietungen, die durch jegliche Audio-, Video-, digitale oder andere Aufzeichnungsmedien gemacht wurden, zu nutzen; Radio-, Online-, TVÜbertragungen oder andere Veröffentlichungen des Bildes des/der Teilnehmers/-in, einschließlich kommerzieller Nutzung solcher Aufnahmen, ohne jegliche Zahlungen an die TeilnehmerInnen zu tätigen.