Medienrechte

1. Die Organisatoren des Wettbewerbs halten sich folgende Rechte vor: das Bild der Teilnehmenden in Materialien, die sich auf die KandidatInnen beziehen (einschließlich Artikel und Rezensionen in den sozialen Medien), zu veröffentlichen; die Aufnahmen der Wettbewerbsdarbietungen, die durch jegliche Audio-, Video-, digitale oder andere Aufzeichnungsmedien gemacht wurden, zu nutzen; Radio-, Online-, TVÜbertragungen oder andere Veröffentlichungen des Bildes des/der Teilnehmers/-in, einschließlich kommerzieller Nutzung solcher Aufnahmen, ohne jegliche Zahlungen an die TeilnehmerInnen zu tätigen.